Mitglied werden und Herz zeigen!Seit wir 2013 den Verein »Von Herz zu Herz e.V. – Hilfe die ankommt« mit Sitz in Kempten im Allgäu gegründet haben, durften wir bereits vielen Menschen in Notsituationen nachhaltig helfen. Inzwischen unterstützen uns dabei über 200 Mitglieder.
Denn die Mitgliedsbeiträge unseres Vereins fließen zu 100% in unsere regionalen und weltweiten Projekte. Dafür sind wir von HERZen dankbar und freuen uns über jedes neue Fördermitglied, das HERZ zeigt und Mitglied in unserem Verein wird! So werdet ihr Mitglied bei »Von Herz zu Herz e.V. – Hilfe die ankommt«Einfach das Formular zur Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung ausdrucken, ausfüllen und an uns zurückschicken. E-Mail: info@vonherzzuherz.org Ihr wollt aktiv bei einem Projekt dabei sein?Schreibt uns einfach eine E-Mail mit Euren Fähigkeiten und erzählt uns, was ihr gerne machen würdet. Wir melden uns dann bei Euch, wenn wir ein passendes Projekt haben, bei dem ihr uns helfen könnt, HERZ zu zeigen! |
Beitrittserklärung und EinzugsermächtigungIch beantrage die Mitgliedschaft im Verein „Von Herz zu Herz e.V. – Hilfe die ankommt“. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem aktuell gültigen Beschluss der Mitgliederversammlung. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag € 25,00 jährlich. Die jeweils gültige Satzung des Vereins „Von Herz zu Herz e.V. – Hilfe die ankommt“ wird von mir anerkannt. |
Widerrufsbelehrung:
Der Antragsteller kann seine auf den Abschluss des Aufnahmeantrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen dem Verein gegenüber schriftlich widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist an den Vorstand zu richten. Wird der Widerruf form- und fristgemäß erklärt, ist der Antragsteller an seinen Antrag nicht mehr gebunden. Die empfangenen Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzungen herauszugeben.
Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts (s.o) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Die Kosten der Rücklastschrift werden vom Kontoinhaber getragen.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern (jedoch keine Weitergabe an Dritte).